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Auswandern in 2015 nach PY - Druckversion

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Auswandern in 2015 nach PY - Chris84 - 18.04.2015

Hallo zusammen,

mein Vater und ich wollen dieses Jahr nach PY auswandern. Wir haben uns schon bei sämtlichen Ämtern über alle Formalitäten erkundigt. Eine Daueraufenthaltsgenehmigung steht somit nichts mehr im Wege. Wir haben in Deutschland ein Haus zur Miete und speilen mit dem Gedanken unser Mobiliar verschiffen zu lassen. Je nach dem wie das Angebot des Spediteurs aussieht. Sollte dies zu kostenintensiv ausfallen, verkaufen wir diese jedoch.

Wir haben also vor erst einmal zur Miete zu wohnen und anschließend ein Haus zu kaufen. Die Preise im Internet sind absolut katastrophal, somit schauen wir uns Objekte vor Ort an.

Finanziell sind wir unabhängig: Mein Vater hat gute Rente und ich betreibe einen Online-Shop ( 2 Mitarbeiter) der auch von PY aus geleitet werden kann da alles über´s Streckengeschäft läuft. Nun meine Frage: Wie melde ich das Unternehmen in Paraguay an? Ich war bereits bei einem Notar vor Ort aber der hatte nicht wirklich viel Ahnung. Auch meine Steuerberaterin konnte mir nichts dazu sagen. Da ich meine Mitarbeiter vorerst noch in Anstellung lassen möchte, taucht eben die Frage auf, wie ich alles wo anmelden muss.

Ist hier evtl. jemand der auch noch dieses Jahr auswandern möchte?

Ich bitte nur um faire Kommentare.

Vielen Dank


Auswandern in 2015 nach PY - Biotonne - 19.04.2015

Hi Chris, Du betreibst den Shop vermutlich als Einzelkaufmann. Wenn Du dauerhaft Deinen Wohnsitz/Aufenthaltsort nach PY verlagerst (über 180 Tage/Jahr), dann bist Du nicht mehr zwingend in DE steuerpflichtig. Daß muss jedoch nicht heißen, dass Du unbedingt den Shop in PY anmelden musst. Ggfs. kannst mit einem Zweitwohnsitz in DE (Adresse bei Bekannten?) den Shop auf Deinen Namen in DE laufen lassen. Es gibt ja schließlich auch Ausländer, denen in DE Firmen gehören und die im Ausland wohnen. Die Versteuerung Deiner Einkünfte aus dem Shop wird vermutlich im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens zw DE und PY geregelt sein. Falls ein solches existiert. Check das mal bei einem StB ab. Viele Grüße


Auswandern in 2015 nach PY - Beele - 20.04.2015

Hallo Chris,

solange du dich in DE abmeldest weiterhin KEINE Produkte in Paraguay selbst anbietest, mußt du den Shop nirgends in PY anmelden und brauchst auch kein Gewerbe dafür. (Ich denke, du führst ihn als Einzelunternehmen) Die Einnahmen zählen zu Auslandseinkommen und müssen in PY auch nicht versteuert werden. Ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt es nicht.

Wie die Abrechnung mit deinen 2 Mitarbeitern in DE allerdings abläuft, kann dir ein deutscher Steuerberater sagen.


Auswandern in 2015 nach PY - Chris84 - 21.04.2015

Hallo,

danke für eure Antworten. Ich kläre das mal direkt mit dem Steuerberater ab. Könnt ihr mir kurz erzählen wie bei euch die Auswanderung verlief?


Auswandern in 2015 nach PY - Biotonne - 21.04.2015

Hi Chris,

schau Dir diesen Link an (nach unten scrollen):

http://www.jumschroeder.de/Tipps.htm

Dort stehen einige Info´s bzgl. Besteuerung von Rentnern (Dein Vater). Es gibt zwar kein DBA mit Paraguay (außer bei Luftverkehrseinnahmen), d.h. jedoch nicht, dass dies unbedingt eine gute Nachricht sein muss. Hier muss ein StB ran, damit es keine zu optimistischen Erwartungen gibt.

Für weitere Fragen bin ich unter 0176.6682.9573 zu erreichen (Text o. Anruf).


Auswandern in 2015 nach PY - Siegrun - 23.04.2015

ich würde ersteinmal nach Paraguay fliegen und mir hier vor Ort alles ansehen und dann entscheiden. Bedenkt bitte, Paraguay ist nicht Deutschland. Ich kannte Jemanden der hier sein Geschäft mit Internet ohne Probleme abwickelt und weiter seine Wareverkauft.Er ist aber weiter gewandert.