27.01.2014, 00:19
Es gibt hier fuer Alles Vorschriften. So gibt es z.B. Grundstuecke als Landwirtschaftliche Flaeche ausgezeichnet und da muss dann auch Ackerbau betrieben werden. Man kann sich dort aber ein schickes Haus bauen und legt sich einen tollen Gemuesegarten an. Schon ist es landwirtschaftlich genutzt. Blumengarten oder Rasen zaehlt ausdruecklich nicht zur landwirtschaftlichen Nutzflaeche. Die Gesetzgebung dafuer kann ueberall unterschiedlich sein und ausserdem auch unterschiedlich gehandhabt sein. Sowas muss man dann im "Bedarfsfall" an Ort und Stelle mit den oertlichen Behoerden ausmachen.
Zu Deinem Fall: theoretisch kannst du da drauf stellen was da drauf passt, solange es niemanden stoert und dann moeglicherweise die Gesetze zu Rate gezogen werden muessen.
Es gibt hier auch sowas wie Baugenehmigungen, die aber meistens nur eine Formsache ist. Wie man baut und was man baut ist den Behoerden soweit egal. Aber, wie gesagt, das wird von Ort zu Ort anders ausgelegt,
Zu Deinem Fall: theoretisch kannst du da drauf stellen was da drauf passt, solange es niemanden stoert und dann moeglicherweise die Gesetze zu Rate gezogen werden muessen.
Es gibt hier auch sowas wie Baugenehmigungen, die aber meistens nur eine Formsache ist. Wie man baut und was man baut ist den Behoerden soweit egal. Aber, wie gesagt, das wird von Ort zu Ort anders ausgelegt,