19.04.2015, 10:57
Hi Chris, Du betreibst den Shop vermutlich als Einzelkaufmann. Wenn Du dauerhaft Deinen Wohnsitz/Aufenthaltsort nach PY verlagerst (über 180 Tage/Jahr), dann bist Du nicht mehr zwingend in DE steuerpflichtig. Daß muss jedoch nicht heißen, dass Du unbedingt den Shop in PY anmelden musst. Ggfs. kannst mit einem Zweitwohnsitz in DE (Adresse bei Bekannten?) den Shop auf Deinen Namen in DE laufen lassen. Es gibt ja schließlich auch Ausländer, denen in DE Firmen gehören und die im Ausland wohnen. Die Versteuerung Deiner Einkünfte aus dem Shop wird vermutlich im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens zw DE und PY geregelt sein. Falls ein solches existiert. Check das mal bei einem StB ab. Viele Grüße