20.04.2015, 22:36
Hallo Chris,
solange du dich in DE abmeldest weiterhin KEINE Produkte in Paraguay selbst anbietest, mußt du den Shop nirgends in PY anmelden und brauchst auch kein Gewerbe dafür. (Ich denke, du führst ihn als Einzelunternehmen) Die Einnahmen zählen zu Auslandseinkommen und müssen in PY auch nicht versteuert werden. Ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt es nicht.
Wie die Abrechnung mit deinen 2 Mitarbeitern in DE allerdings abläuft, kann dir ein deutscher Steuerberater sagen.
solange du dich in DE abmeldest weiterhin KEINE Produkte in Paraguay selbst anbietest, mußt du den Shop nirgends in PY anmelden und brauchst auch kein Gewerbe dafür. (Ich denke, du führst ihn als Einzelunternehmen) Die Einnahmen zählen zu Auslandseinkommen und müssen in PY auch nicht versteuert werden. Ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt es nicht.
Wie die Abrechnung mit deinen 2 Mitarbeitern in DE allerdings abläuft, kann dir ein deutscher Steuerberater sagen.